Mitgliedsbeiträge
Kinder
/Jugend bis 18 Jahre
48,00 €
Erwachsene
84,00 €
Ehepaare
156,00 €
Unverändert
gilt weiterhin:
Schüler,
Studenten und Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahres erhalten auf
Antrag eine
Ermäßigung. Sie zahlen dann den Jugendbeitrag. Der Antrag auf
Beitragsermäßigung ist jährlich, schriftlich
bis zum 31.01. mit entsprechenden Nachweisen einzureichen.
Dritte und
weitere Kinder unter 18 Jahren in einer Familie sind beitragsfrei.
Der
Beitragseinzug erfolgt einmal jährlich, jeweils zum 20.02.. Eine
Einzugsermächtigung muss erteilt werden. Analog der TVB-Satzung. Bei
Bar-Zahlern kann der TVB eine Abwicklungsgebühr erheben.
Für die Tennisabteilung ist ein zusätzlicher Abteilungsbeitrag fällig.
Nachdem bei der
Vereinsführung die Frage nach Erstattung des Mitgliedsbeitrages wegen nicht
stattgefundener Sportangebote eingegangen sind möchten wir dazu Stellung nehmen:
Auch wir vom TVB
würden unseren Mitgliedern gerne ein Sportangebot anbieten. Wir hatten fest
damit gerechnet im Frühjahr ein Aktivprogramm im Freien anbieten zu können.
Leider ist uns
dies, gemäß der Corona-Verordnung der Stadt Waiblingen, nicht möglich.
Bei der Erhebung
des TVB - Jahresbeitrages handelt es sich nicht um die Teilnahmegebühr an einer
Kurs- Veranstaltung des Vereines sondern um die Mitgliedschaft bei einem
Gemeinnützigen Verein. Dieser unterliegt, auf Grund der Gemeinnützigkeit, strengen
Regeln bezüglich der Erstattung des Jahresbeitrages. Sollte sich der Verein
nicht daran halten, ist die Gemeinnützigkeit gefährdet, dies wäre
gleichbedeutend mit einer deutlichen Erhöhung des derzeitigen TVB -
Jahresbeitrages.
Wir können
Ihnen aus diesem Grund folgende Lösungsmöglichkeiten anbieten: